Leistungsangebote
Wir bieten Leistungen an, die darauf abzielen, älteren, hilfs- und pflegebedürftige Menschen in ihrem eigenen Zuhause zu unterstützen. Unsere Leistungen werden individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Klienten abgestimmt. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Dienstleistungen, die wir anbieten.
Unsere Leistungsangebote im Überblick
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt!
Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Grundpflege
Wir geben Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim An-und Auskleiden, Mobilisation sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Wir helfen bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel und unterstützen bei der Bewältigung von Einschränkungen im Alltag.
Medizinische Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von unseren qualifizierten Pflegefachkräften ausgeführt.
Wir bieten fachgerechte medizinische Versorgung wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruckmessungen, Blutzuckerkontrollen,Verabreichung von Injektionen, Katheterwechsel, Stomaversorgung, uvm.
Pflegeberatung
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Wir informieren Sie über Pflegeleistungen, Finanzierungsmöglichkeiten und geben Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen bei den Pflegekassen.
Wir bieten Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, regelmäßige Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 durch eine qualifizierte Pflegefachkraft an.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wie übernehmen Aufgaben im Haushalt wie Reinigung der Wohnung, bei der Wäschepflege, Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten.
Verhinderungspflege
Bei Abwesenheit Ihrer Pflegeperson, übernehmen wir gerne vorübergehend die Pflege und Betreuung. Wir stellen sicher, dass Sie in Ihrer gewohnten Umgebung gut versorgt werden.
Wissenswertes
Pflegegrade
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen ab dem 01.01.2017 durch das System aus fünf Pflegegraden ersetzt. Durch ein neues Begutachtungsinstrument werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit erfasst, unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Entscheidend für die Einstufung in die Pflegegrade ist der Grad der Selbsständigkeit der pflegebedürftigen Menschen.
Die fünf Pflegegrade sind wie folgt definiert:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder Alltagsbewältigung.
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder Alltagsbewältigung
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder Alltagsbewältigung.
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder Alltagsbewältigung.
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder Alltagsbewältigung.
Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung, auf die der Pflegebedürftige Anspruch hat. Die Leistungen umfassen unter anderem ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel, teilstationäre Pflege, vollstationäre Pflege sowie Pflegeberatung. Auch eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse in Form eines Pflegegeldes ist möglich. Die Pflegegrade dienen somit als Orientierungshilfe für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, um den notwendigen Umfang der Unterstützung und Versorgung zu ermitteln und gezielt Unterstützung in Anspruch zu nehmen.